Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen
Die Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme wird von der für den Maßnahmeteilnehmer zuständigen Agentur für Arbeit eingeleitet. Ziel der berufsvorbereitenden Maßnahme ist der Übergang in eine Berufsausbildung, die die Eignung und Neigung des Teilnehmers sowie die Lage und Entwicklung am Arbeitsmarkt berücksichtigt, um eine dauerhafte Eingliederung in den
ersten Arbeitsmarkt zu ermöglichen.
BvB-Maßnahmen sind komplexe berufsorientierende und –vorbereitende, sozialpädagogisch unterstützte Qualifizierungsvorhaben. Die Maßnahmeteilnehmer erhalten die Möglichkeit, eine Berufswahlentscheidung zu treffen, Fähigkeiten und Fertigkeiten bezüglich einer bereits getroffenen Berufswahl zu überprüfen, auszutesten und zu beurteilen und dauerhaft beruflich in den Ausbildungs- und/oder Arbeitsmarkt integriert zu werden.
Zur Zielgruppe für die BvB-Maßnahme am LBZH Hildesheim gehören – unabhängig von der erreichten Schulbildung – Jugendliche und junge Erwachsene mit Hörschädigungen (Schwerhörigkeit Gehörlosigkeit, sowie Auditive Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörung) und ohne berufliche Erstausbildung, die die allgemeine Schulpflicht erfüllt und das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Die BvB-Maßnahme wird angeboten in den Berufsfeldern „Ernährung und Bekleidung“, „Bau-, Gebäude- und Umweltdienstleistungen“ und „Metall“.
Die inhaltliche Vermittlung wird nach dem neuen Ansatz der Benachteiligtenförderung durch Qualifizierungsbausteine (QB) vorgenommen. Die Vermittlung von Grundlagen für den Erwerb beruflicher Handlungsfähigkeiten erfolgt insbesondere durch inhaltlich und zeitlich abgegrenzte Lerneinheiten, die aus den Inhalten der angebotenen anerkannten Ausbildungsberufe entwickelt werden.
Fachpraktische und schulische Unterweisungen orientieren sich in ihrer Qualität und Quantität immer am individuellen Förderbedarf und den Integrationsmöglichkeiten des Maßnahmeteilnehmers.
Der Maßnahme eingegliedert ist die Teilnahme am Berufsschulunterricht über 8 Unterrichtseinheiten pro Woche. Der Unterricht findet in der Berufsschule des Bildungsträgers statt.
Falls der Teilnehmer die Qualifikation des Hauptschulabschlusses anstrebt, werden individuell abgestimmte Fördersequenzen im schulischen Bereich ergänzend angeboten.
Der Maßnahmeteilnehmer wird während des gesamten Förderprozesses von einem Bildungsbegleiter unterstützt. Der Bildungsbegleiter berichtet regelmäßig der zuständigen Reha-Beratungsfachkraft der Agentur für Arbeit und empfiehlt den Wechsel in die nächste Qualifizierungsebene (vergl. Rückseite). Den Zeitpunkt des Wechsels legt die Reha-Beratungsfachkraft auf Empfehlung des Bildungsbegleiters fest.
Die vorzeitige Beendigung der BvB-Maßnahme durch Aufnahme einer Ausbildung oder Arbeit wird stets angestrebt.
Die BvB-Maßnahme wird am LBZH Hildesheim durch ein an den individuellen Bedürfnissen und Fähigkeiten des Teilnehmers orientiertes Bewerbungstraining flankiert.
Der Verlauf und der Abschluss der Maßnahme werden in einem Abschlussbericht dokumentiert, der dem Auftraggeber zugeleitet wird.
Der Teilnehmer erhält bei Beendigung der Maßnahme ein qualifiziertes Zeugnis, das auch die erworbenen fachlichen Qualifizierungsbausteine beinhaltet.
ersten Arbeitsmarkt zu ermöglichen.
BvB-Maßnahmen sind komplexe berufsorientierende und –vorbereitende, sozialpädagogisch unterstützte Qualifizierungsvorhaben. Die Maßnahmeteilnehmer erhalten die Möglichkeit, eine Berufswahlentscheidung zu treffen, Fähigkeiten und Fertigkeiten bezüglich einer bereits getroffenen Berufswahl zu überprüfen, auszutesten und zu beurteilen und dauerhaft beruflich in den Ausbildungs- und/oder Arbeitsmarkt integriert zu werden.
Zur Zielgruppe für die BvB-Maßnahme am LBZH Hildesheim gehören – unabhängig von der erreichten Schulbildung – Jugendliche und junge Erwachsene mit Hörschädigungen (Schwerhörigkeit Gehörlosigkeit, sowie Auditive Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörung) und ohne berufliche Erstausbildung, die die allgemeine Schulpflicht erfüllt und das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Die BvB-Maßnahme wird angeboten in den Berufsfeldern „Ernährung und Bekleidung“, „Bau-, Gebäude- und Umweltdienstleistungen“ und „Metall“.
Die inhaltliche Vermittlung wird nach dem neuen Ansatz der Benachteiligtenförderung durch Qualifizierungsbausteine (QB) vorgenommen. Die Vermittlung von Grundlagen für den Erwerb beruflicher Handlungsfähigkeiten erfolgt insbesondere durch inhaltlich und zeitlich abgegrenzte Lerneinheiten, die aus den Inhalten der angebotenen anerkannten Ausbildungsberufe entwickelt werden.
Fachpraktische und schulische Unterweisungen orientieren sich in ihrer Qualität und Quantität immer am individuellen Förderbedarf und den Integrationsmöglichkeiten des Maßnahmeteilnehmers.
Der Maßnahme eingegliedert ist die Teilnahme am Berufsschulunterricht über 8 Unterrichtseinheiten pro Woche. Der Unterricht findet in der Berufsschule des Bildungsträgers statt.
Falls der Teilnehmer die Qualifikation des Hauptschulabschlusses anstrebt, werden individuell abgestimmte Fördersequenzen im schulischen Bereich ergänzend angeboten.
Der Maßnahmeteilnehmer wird während des gesamten Förderprozesses von einem Bildungsbegleiter unterstützt. Der Bildungsbegleiter berichtet regelmäßig der zuständigen Reha-Beratungsfachkraft der Agentur für Arbeit und empfiehlt den Wechsel in die nächste Qualifizierungsebene (vergl. Rückseite). Den Zeitpunkt des Wechsels legt die Reha-Beratungsfachkraft auf Empfehlung des Bildungsbegleiters fest.
Die vorzeitige Beendigung der BvB-Maßnahme durch Aufnahme einer Ausbildung oder Arbeit wird stets angestrebt.
Die BvB-Maßnahme wird am LBZH Hildesheim durch ein an den individuellen Bedürfnissen und Fähigkeiten des Teilnehmers orientiertes Bewerbungstraining flankiert.
Der Verlauf und der Abschluss der Maßnahme werden in einem Abschlussbericht dokumentiert, der dem Auftraggeber zugeleitet wird.
Der Teilnehmer erhält bei Beendigung der Maßnahme ein qualifiziertes Zeugnis, das auch die erworbenen fachlichen Qualifizierungsbausteine beinhaltet.