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Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme (BvB)

BVB
nach § 61/61a SGB III

Eine Maßnahme der Agentur für Arbeit


Die Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme soll auf die Ausbildung vorbereiten und am Ende die Teilnehmer zu einer Ausbildung befähigen.
Die Bildungsmaßnahme hat eine Laufzeit von maximal 11Monaten.

Die BBS bietet für diese Maßnahme Berufsschulunterricht an.

Die BvB-Teilnehmer erhalten an einem Tag mindestens 8 Stunden Unterricht in Deutsch, Mathematik, Politik und Fachtheorie.
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